Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG)
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 12. Februar 2009 haben Sie uns eingeladen, zum neuen Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) Stellung zu nehmen. Innert der bis 15. Mai 2009 angesetzten Frist wird wie folgt Stellung genommen:
Allgemeines
Mit den Ergänzungsleistungen sollen Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell unterstützt und damit vor Armut geschützt werden. Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht nur, aber immer dann, wenn bestimmte im Gesetz erwähnte Voraussetzungen (mindestens dreijähriger Wohnsitz im Kanton Schwyz, Kinder unter sieben Jahren, die anerkannten Ausgaben sind höher als die anrechenbaren Einnahmen) erfüllt sind.
VL