Vernehmlassung vom 25. Mai 2009

Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG)

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Sehr geehrte Damen und Herren


Mit Schreiben vom 12. Februar 2009 haben Sie uns eingeladen, zum neuen Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) Stellung zu nehmen. Innert der bis 15. Mai 2009 angesetzten Frist wird wie folgt Stellung genommen:

 

Allgemeines

Mit den Ergänzungsleistungen sollen Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell unterstützt und damit vor Armut geschützt werden. Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht nur, aber immer dann, wenn bestimmte im Gesetz erwähnte Voraussetzungen (mindestens dreijähriger Wohnsitz im Kanton Schwyz, Kinder unter sieben Jahren, die anerkannten Ausgaben sind höher als die anrechenbaren Einnahmen) erfüllt sind.

 

VL