Teilrevision der Gesundheitsverordnung
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 16. März 2009 haben Sie uns eingeladen, zur Teilrevision der Gesundheitsverordnung Stellung zu nehmen. Innert der bis 29. Mai 2009 angesetzten Frist wird wie folgt Stellung genommen:
I. Vorbemerkungen / Allgemeines
Die wichtigen Themen des Passivrauchens, des Entlastungsdienstes und Palliativmedizin sind richtigerweise in der Verordnung zu regeln und neu aufzunehmen. Die übrigen Veränderungen sind zweckmässig.
VL