Heute entscheiden sich viele Familien für das Zweiverdiener-Modell, weil sie nicht das Privileg haben, auf ein Zusatzeinkommen verzichten zu können. Kinder werden während dieser Zeit entgeltlich durch Kindertagesstätten oder in der Regel unentgeltlich von Grosseltern oder Bekannten betreut. Fremdbetreuungskosten können heute steuerlich wie Berufsauslagen als Gewinnungskosten geltend gemacht und bis zu CHF 10'000 abgezogen werden. Das ist richtig, weil sich so Arbeit wieder lohnt. Zweiverdiener-Familien werden zuerst durch die Progression bestraft und haben bei einer Fremdbetreuung der Kinder auch noch diese Kosten zu tragen. Ohne Steuerabzug bliebe am Ende des Tages wohl nichts mehr vom Zusatzverdienst im Portemonnaie übrig. Arbeit muss sich lohnen.
Wenn die Initianten verlangen, dass Einverdiener-Paare, die ihre Kinder selber betreuen, einen mindestens gleich hohen Abzug wie der Fremdbetreuungsabzug geltend machen dürfen, dann ist dies eine offensichtliche Ungerechtigkeit gegenüber Zweiverdiener-Paaren, die ihre Kinder unentgeltlich von Familienangehörigen oder Bekannten betreuen lassen. Diesen Eltern wird weiterhin kein Abzug gewährt, weil keine Fremdbetreuungskosten anfallen und sie ihre Kinder nicht selber betreuen. Steuergerechtigkeit bedeutet aber, dass das frei verfügbare Familieneinkommen bei allen Familien gleich besteuert wird, egal, ob es von einer Person oder von zwei Personen erwirtschaftet wird.
Mit der Initiative instrumentalisieren die Initianten den Begriff der Eigenverantwortlichkeit, weil sie eine Subventionierung der traditionellen Familie mit einem Vollzeitelternteil verlangt und die Zweiverdiener-Familie benachteiligt. Die Initiative ist deshalb abzulehnen. Eine wirklich eigenverantwortliche Familienpolitik setzt bei einer Erhöhung des Fremdbetreuungsabzuges, der Individualbesteuerung von Ehegatten und bei Tagesstrukturen an.
Petra Gössi, Küssnacht am Rigi
Fraktionschefin FDP Kt. SZ, Nationalratskandidatin