Reform des Finanzausgleichs bewirkt klare Verbesserungen

Die Schwyzer FDP unterstützt die Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs. Die Totalrevision beseitigt Fehlanreize und führt zu wesentlichen Verbesserungen in den Bezirken und Gemeinden. Ebenfalls befürworten die Liberalen das neue Veloweggesetz und nehmen die Richtplananpassung 2022 positiv zur Kenntnis.

Mit der Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs steht das wohl grösste und bedeutsamste Geschäft dieser Legislatur auf der Traktandenliste des Kantonsrates. Die FDP-Fraktion spricht sich für die gelungene Vorlage aus. Seit Jahren arbeiteten der Kantonsrat, das Finanzdepartement sowie die zuständige Staatswirtschaftskommission gründlich, aber zügig auf eine Totalrevision hin. Ziel der Reform ist es, einen fairen, anreizbasierten und zeitgemässen Finanzausgleich zu schaffen. Ebenso sollen die Weichen zur Verkleinerung der Steuerunterschiede zwischen den Gemeinden gestellt werden. «Das vorliegende Reformvorhaben erfüllt die Zielsetzung und stellt eine klare Verbesserung gegenüber dem heutigen System dar», ist FDP-Fraktionspräsident Sepp Marty, Unteriberg, überzeugt. «Die Gemeinden und Bezirke profitieren von massgeblichen Entlastungen im Umfang von über 65 Millionen Franken. Das schafft grossen finanziellen Handlungsspielraum und ermöglicht deutliche Steuersenkungen in den Gemeinden und Bezirken.» Aus Sicht der FDP sei zudem wichtig, dass die Steuerattraktivität im Kanton Schwyz insgesamt beibehalten werden könne. Auch diese Vorgabe werde mit der Reform erfüllt. Kritisch äussert sich Marty hingegen zur jüngst von Exponenten der SVP und SP geforderten Rückweisung des Geschäfts: «Der Auftrag des Kantonsrates ist erfüllt. Es liegt nicht nur eine sehr gute, sondern die beste Lösung vor. Unsere Verantwortung ist es nun, die Reform ins Ziel zu bringen.»

Veloweggesetz schafft Ordnung

Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über Velowege im September 2018 setzt nun der Kanton Schwyz das neue Veloweggesetz auch auf kantonaler Ebene um. Damit wird die Rechtsgrundlage geschaffen für Planungsgrundsätze von Velowegnetzen, die Aufgaben des Kantons, der Bezirke und Gemeinden definiert sowie die Finanzierung geregelt. Die FDP stimmt dem neuen Veloweggesetz zu. «Wir haben damit klare Verhältnisse bezüglich der Velowege im Kanton Schwyz», begründet Kantonsrat Willi Kälin, Pfäffikon. Der Veloverkehr sei sehr vielfältig. Es gelte daher eine gute Ordnung zu schaffen, die den verschiedenen Interessen Rechnung trage. Zudem betont Kälin: «Aus liberaler Sicht ist es wichtig, dass die Grundeigentumsrechte nicht eingeschränkt werden. Deshalb befürwortet die FDP auch den Antrag, dass Strasseneigentümer bei der Planung nicht nur angehört, sondern einbezogen werden sollen.»

Richtplananpassung 2022 findet Anklang

Die vom Regierungsrat erlassene Richtplananpassung 2022 setzt verschiedene Schwerpunkte, darunter die Arbeitszonenbewirtschaftung, Landschaftskonzeption, Fruchtflächenfolgen, Handlungsbedarf bei Fliessgewässern, die erste Etappe der Wasserkraftnutzung und Windenergiegebiete. Diese Anpassungen dienen der Behebung von Schwachstellen und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die FDP nimmt die Richtplananpassung 2022 positiv zur Kenntnis. «Die Regierung hat die wesentlichen Punkte aus der Vernehmlassung sowie der Kommissionsberatung berücksichtigt und die Vorlage entsprechend angepasst», erklärt Kantonsrat Arno Solèr, Altendorf. In der FDP-Fraktion besonders diskutiert wurden die Windenergiegebiete, da diese grundsätzlich umstritten seien und gemäss einem Bundesparlamentsbeschluss unter bestimmten Voraussetzungen als standortgebunden bewilligt werden. Aktuell befinden sich die Windenergiegebiete im Koordinationsstand "Vororientierung". Solèr führt aus: «Dies ermöglicht es, im Kanton Schwyz eine Debatte über Windkraft zu führen und in einer zukünftigen Anpassung des Richtplans zu entscheiden, ob der Koordinationsstand zu erhöhen ist oder die Gebiete nicht mehr angezeigt sind.»

Weitere Beschlüsse

Auf der Traktandenliste der bevorstehenden Sitzung des Kantonsrates stehen zwei Motionen. Die FDP lehnt sowohl die Motion M 4/23 «Sprachliche Gleichstellung in amtlichen Veröffentlichungen» als auch die Motion M 7/23 «Wahl- und Abstimmungsbeteiligung erhöhen mit frankiertem Antwortcouvert» ab. Zudem spricht sie sich bei den traktandierten Postulaten in Übereinstimmung mit den Anträgen und Begründungen des Regierungsrates gegen deren Erheblicherklärung aus.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz