Motion vom 4. November 2009

Verpflichtungskredite: Abrechnungen soll der Kantonsrat genehmigen In den Gemeinden und Bezirken des Kantons Schwyz unterstehen Verpflichtungskredite dem gleichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wie die Rechnung. So wird ein Verpflichtungskredit durch die Stimmbürger genehmigt. Nach Beendigung des Sachgeschäfts wird die entsprechende Schlussabrechnung wiederum den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung oder der Bezirksgemeinde zur Abnahme unterbreitet. In beiden Fällen prüft die Rechnungsprüfungskommission das Geschäft vorgängig und stellt der Gemeindeversammlung oder der Bezirksgemeinde Antrag.

 

Medienmitteilung