Motion vom 16. Oktober 2009

Motion: Abschaffung der Vorteilsabgabe

 

Ausgangslage Auf den 1. Januar 2000 ist die totalrevidierte Strassenverordnung (StrV) in Kraft getreten. Diese enthält u.a. in § 58 StrV und in § 28 Vollzugsverordnung zur Strassenverordnung rudimentäre Vorschriften über die Einführung und die Ausgestaltung einer Vorteilsabgabe zugunsten des Strassenträgers für das Unterschreiten des Strassenabstandes und für die Erstellung von Zufahrten und Zugängen. Der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Antwort auf die Interpellation 26/08 zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Vorteilsabgabe Stellung genommen.

 

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