Medienmitteilung vom 6. Juli 2016

 

Ungleichbehandlung im Schulwesen?

 

Vier Kantonsräte sehen in der Teilrevision der Weisungen zur Führung von privaten Schulen des Erziehungsrats eine Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Schulen. Die Vorlage soll zurückgewiesen werden.

 

Der Erziehungsrat beschloss diesen Frühling eine Teilrevision der Weisungen zur Führung von privaten Schulen. Grund für die Revision war für den Erziehungsrat die offensichtlich notwendige Neueinschätzung der Situation der Privatschulen. Dabei geht es um deren Andersartigkeit, die Vielfalt, ihre Ergänzung zum Angebot der öffentlichen Volksschule, die Mobilität und auch um die Wettbewerbsfreiheit.

 

Lockerungen bedeuten Ungleichbehandlung

Bisher hatten sich die privaten Schulen an den Vorgaben der die öffentlichen Schulen zu orientieren. Darin waren die Einhaltung des kantonalen Lehrplanes und auch periodische Leistungsmessungen vorgesehen. Gemäss Erziehungsrat soll sich dies nun ändern. Der kantonale Lehrplan ist nicht mehr verbindlich, sondern nur noch «wegleitend» und Leistungsmessungen können freiwillig absolviert werden. Für den ganzen Bereich der Sonderpädagogik besteht zudem keine explizite Regelung. Für FDP-Präsidentin und Kantonsrätin Marlene Müller (Wollerau) sind die vorgeschlagenen Änderungen zur Führung von privaten Schulen eine klare Lockerung der schulischen Bedingungen, zumal auch keine neue Pflichten eingeführt werden. «Selbstverständlich soll es Privatschulen möglich sein, ein eigenes Profil zu definieren und mit spezifischen Angeboten auf dem Markt aufzutreten», sagt Marlene Müller. «Problematisch wird es, wenn öffentliche und private Volksschulen in wesentlichen Bereichen nicht gleich behandelt werden. Zum Beispiel in der Verbindlichkeit des Lehrplanes.»

 

Volksschulen zusätzlich unter Druck

In den Augen von Marlene Müller und ihren Mitunterzeichner Andreas Meyerhans (CVP Wollerau), Werner Landtwing (SVP Brunnen) und Walter Duss (SVP Freienbach) wird die Folge davon eine unerwünschte Verschärfung der Konkurrenzsituation, insbesondere für Schulträger im unmittelbaren Einzugsbereich von Privatschulen, sein. «Es werden ungleiche Spiesse geschaffen, die die öffentlichen Volksschulen zusätzlich unter Druck setzen», so Müller. «Es ist offensichtlich, dass die beschlossene Revision nicht nur die Privatschulen betrifft, sondern auch die öffentlichen Schulträger.» Nicht zuletzt dann, wenn der Erziehungsrat den öffentlichen Volksschulen selbst wenig bis gar keinen Spielraum lässt. «Für uns hat der Beschluss des Erziehungsrats eine politische Dimension erhalten. Die Teilrevision soll zurückstellen und in einer neuen Fassung breiter abgestützt werden.» Diese Forderungen verpacken die vier bürgerlichen Kantonsräte in einer Interpellation, in welcher die Schwyzer Regierung gleich neun Fragen aufgetischt bekommt. Zentral dabei natürlich die Frage, wie sich der Regierungsrat zur erwähnten Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Schulen stellt. Weiter gibt es auch konkrete Kritik. «Für uns ist es unverständlich weshalb die Schulträger derart kurzfristig über die Teilrevision informiert wurden und dadurch keine Möglichkeiten für eine Stellungnahme hatten», sagt Marlene Müller weiter.

 

Interpellation

 

Text: Roger Bürgler