Medienmitteilung vom 4. September 2017

 

FDP-Fraktion: Postulat ja, Motion nein

 

Die drei steuerpolitischen Vorlagen seitens CVP und SP sollen laut Regierung als Postulate erheblich erklärt werden. Damit kann die FDP-Fraktion leben. Motionen hingegen kommen für die FDP nicht in Frage!

 

Die drei steuerpolitischen Vorstösse, die CVP-Motion «Steuerstrategie», die SP-Motion «Steuerentlastung der unteren Einkommen im Gesamtpaket» und das CVP-Postulat «Steuergesetzrevision an die Hand nehmen», sollen laut Regierungsrat als Postulate erheblich erklärt werden. Die Linke jedoch fordern von den ersten beiden, dass diese als Motionen durchgehen: «Damit würden wir die Regierung zwingen, innert sechs Monaten eine Gesetzesänderung auszuarbeiten», sagt Fraktionspräsident Dominik Zehnder: «Eine solche Zwängerei ist uns fern.» Zudem habe sich der Schwyzer Souverän in den letzten 12 Monaten deutlich gegen jede Änderungsvorlage im Steuergesetz ausgesprochen. «Und der Volkswille gilt es zu akzeptieren.»

 

Nicht permanent im Schussfeuer

Die FDP-Fraktion hat die drei Vorstösse letzte Woche intensiv diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dem Wunsch der Regierung zu folgen und für eine Erheblicherklärung als Postulate einzustehen. «Damit können wir leben, zumal so die Regierung bis 2019 Zeit bekommt», sagt Dominik Zehnder weiter. «Für uns ist es von zentraler Bedeutung, dass die Regierung in diesen Fragen eine seriöse Gesamtschau vornehmen und auch die jüngsten Entwicklungen wie beispielsweise die positiven Arbeitsmarktzahlen oder die Steuereinnahmen mitberücksichtigen kann.» Für Dominik Zehnder ist der Ruf nach Motionen eine linke Zwängerei. «Wenn die FDP-Fraktion nun für eine Erheblicherklärung der drei Vorstösse als Postulate eintritt, hat dies auch zum Ziel, dass die Regierung nicht permanent im Schussfeld der Linken steht und sich auf die Arbeit konzentrieren könne. Dazu gehört für uns vor allem auch die Senkung des allgemeinen Steuerfusses.»

 

Dem Grundsatz der Prämienverbilligung entsprochen

Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenkassenversicherung werden die Gesamtaufwendungen für Kanton und Gemeinden laut Hochrechnung 2017 um rund 8.4 Mio. Franken tiefer ausfallen, was den ursprünglichen Sparbemühungen entgegenkommt. Nach wie vor werden rund 21 Prozent der Einwohner des Kantons Schwyz von Prämienverbilligungen profitieren können. Die FDP-Fraktion unterstützt die Teilrevision, den vorliegenden Minderheitsantrag in Bezug auf die Aufrechnung von Einkäufen in die 2. Säule und die Reduktion des Selbstbehaltes auf 11 Prozent. «Denn hier werden die Neuerungen bezüglich Krankenkassenmodellen bei der Prüfung und Berechnung von Prämienverbilligungen berücksichtigt und dem ursprünglichen Sparziel des Kantons Rechnung getragen», sagt FDP-Kantonsrat Ivo Husi (Schwyz). «Zudem wird dem Grundsatz der Ausrichtung von Prämienverbilligungen an Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entsprochen und verhindert, dass nicht mehr an Prämienverbilligungsbeträgen ausbezahlt wird, als an Krankenkassenprämien entrichtet.»

 

Text: Roger Bürgler