Medienmitteilung vom 4. Juli 2017

 

FDP: NFA-Zahlungen sind Aufgabe des Kantons

 

Die Finanzgruppe der FDP-Kantonalpartei kommt zum Schluss: Eine Abwälzung der NFA-Kosten auf die Gemeinden ist nicht korrekt.

 

pd. Der Nationale Finanzausgleich NFA beinhaltet im weiteren Sinn die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und regelt im engeren Sinn die Umverteilung von Finanzmitteln zwischen Bund und Kantonen und zwischen den finanziell starken und schwachen Kantonen. Die Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis ist ein zentrales Ziel des NFA.

 

FDP-Position überprüft

Aufgrund des immer wiederkehrenden politischen Rufs nach der Beteiligung der den hohen NFA-Anteil «verursachenden» Ausserschwyzer Gemeinden an dessen Kosten, haben die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz diese Frage analysiert und ihre Position überprüft. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass für uns zwei Punkte zentral sind: Erstens muss der Kanton Schwyz unbedingt seine Steuerattraktivität behalten. So profitieren alle Bürger am meisten. Und zweitens lehnen wir eine direkte Beteiligung der Gemeinden an den NFA-Kosten ab», sagt Marlene Müller, Kantonalparteipräsidentin.

 

Beteiligung der Gemeinden nicht fair

Die FDP.Die Liberalen begründen ihre Position damit, weil bei einer Extra-Beteiligung der Gebergemeinden an die NFA-Zahlungen alle Steuerzahler zur Mitfinanzierung des NFA herbeigezogen würden, obwohl die meisten gar nicht über das entsprechende Ressourcenpotential verfügen und trotzdem die hohen Kosten für Wohnen etc. bereits tragen. «Das sind rund 60 % der Steuerzahler in den Gebergemeinden», sagt Marlene Müller. «Das wäre nicht fair, weil in den Nehmergemeinden auch viele wohlhabende Personen leben, die für die NFA-Steigerung mitverantwortlich sind und so ihren Beitrag aber nicht leisten würden. Das sind rund 20 % der Steuerzahler in den Nehmergemeinden», führt Müller weiter aus.

 

Kantonstarif für die hohen Einkommen als Königsweg

Die FDP.Die Liberalen sind der Auffassung, dass die bei der letzten Steuergesetzrevision vorgenommene Anpassung des Kantonstarifs für die hohen Einkommen kombiniert mit der Erhöhung der Vermögenssteuer nun dem Kanton die Finanzen für die auszurichtenden NFA-Beiträge sichern. «Die aktuelle Lösung zur Finanzierung des NFA’s durch die jetzige oberste Kantons-Progressionsstufe ist deshalb bedarfsgerecht, da die ‚NFA-Auslöser’ somit ihren Beitrag bezahlen», ergänzt Marlene Müller.

 

Forderungen an die Regierung in Schwyz

Aus diesen Analysen formulieren die FDP.Die Liberalen zwei Forderungen: «Wir erwarten von der Schwyzer Regierung, dass sie sich im Rahmen des Möglichen einsetzt, dass die Zahlungen des Ressourcenausgleichs zielgerichteter eingesetzt werden müssen. Damit die Steuerattraktivität des Kantons Schwyz durch den NFA nicht gefährdet ist», sagt Müller. «Und zweitens erwarten wir, dass die Regierung eine Gemeinde-Beteiligung am NFA ablehnt».