Medienmitteilung vom 30. Oktober 2017

 

FDP unterstützt Abschaffung der Vorteilsabgabe

 

In den Augen der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz gehört die Vorteilsabgabe beim Schwyzer Strassengesetz abgeschafft. Sie ist nicht nur unnütz, sondern auch unfair.

 

In einer vom Parlament im September 2010 erheblich erklärten Motion forderte der frühere Schwyzer FDP-Kantonsrat Christoph Weber zusammen mit Mitunterzeichnern, dass die Vorteilsabgabe beim Strassengesetz abgeschafft wird. In der Vernehmlassung zur Änderung des Schwyzer Strassengesetzes festigt die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz nun diese Meinung.

 

Für vereinfachte Rahmenbedingungen

«Wir erachten die heutige Vorteilslabgabe als nicht praktikabel und eigentümerfeindlich», sagt FDP-Parteipräsidentin Marlene Müller. «Einerseits werden Grundstückseigentümer entlang von Strassen durch diese unnötig abgestraft, andererseits müssen sie Nachteile durch die Strassenähe anstandslos hinnehmen.» Auch würden Lärm, Abgase oder Einschränkungen bei Bauvorhaben durch Reservefläche für zukünftige Strassenausbauten durch die Vorteilsabgabe nicht berücksichtigt, was die Liberalen ebenfalls als unfair taxieren. Die FDP setzt sich seit jeher für einen schlankeren Staat und weniger Bürokratie ein. «Und gerade die Streichung dieser Vorteilsabgabe trägt diesem Anliegen Rechnung», sagt Marlene Müller weiter. «Vereinfachte Rahmenbedingungen schaffen nämlich mehr Transparenz und Übersicht. Zudem führen die Gebührentarife bei Baugesuchen ohnehin zu genügend Abgaben.» Hinzu kommt, dass die bisherige Regelung in der Vergangenheit schon zu Rechtsfällen geführt hat. «Dies zeigt, dass mit dem Gesetzesartikel eine weitere Rechtsunsicherheit besteht, die mit einer Streichung besser gelöst wäre.»

 

Grundstücke besser auszunutzen

Aus Sicht der FDP müsse weiter bedacht werden, dass spezielle Vorgaben bei Bauten wie Fassadengestaltung, Strassenabstand oder Umgebungsgestaltung entlang von Strassen den Bauherrn enorme Nachteile gegenüber anderen Bauherren bringen. «Wir sind auch in diesen Punkten der Meinung, dass man nicht Vorteile von Strassennähen abzugelten darf, wenn man auf der anderen Seite die Nachteile ausser Acht lässt», sagt Marlene Müller. «Dies widerspricht unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung.» Und die FDP-Präsidentin blickt auch in die Zukunft. «Mit dem Trend und Wunsch nach verdichtetem Bauen sollten Näherbaurechte nicht durch Abgaben belastet werden.» So kann die Streichung dieser Abgabe vor allem in Zentrumslagen Hand bieten, die Grundstücke besser auszunutzen und somit den Landverbrauch zu minimieren. Für die FDP sind dies mehr als griffige Argumente, die Vorteilsabgabe abzuschaffen. So hat man dies in der Vernehmlassung auch dem Schwyzer Baudepartement mitgeteilt.

 

Malrene Müller Juli 2017

 

Legende zum Bild:

FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller unterstützt die Abschaffung der Vorteilsabgabe und somit die Streichung einer unnützen Abgabe.

 

Text und Bild: Roger Bürgler

 

Vernehmlassung zum Strassengesetz