Medienmitteilung vom 26. März 2015

 

Denkmalpflege im Visier der Politik

 

Sechs bürgerliche Kantonsräte unter der Leitung von Eva Isenschmid (Küssnacht) und Christoph Weber (Schwyz) hinterfragen mit einem Postulat die Rechtsgrundlagen und Kompetenzen der kantonalen Denkmalpflege.

 

Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 mit dem Ja zum neuen Raumplanungsgesetz ein klares Bekenntnis zu verdichtetem Bauen abgegeben. Im Widerspruch dazu stehen in jüngster Zeit vermehrt die Empfehlungen der kantonalen Denkmalpflege. Das Verwaltungsgerichtsurteil im Fall Ingenbohl vom letzten November hat bei vielen Bauherren, Planern und auch den Baubewilligungsbehörden eine erhebliche Verunsicherung ausgelöst.

 

Denkmalpfleger mit zu viel Macht?
Man erhalte den Eindruck, dass die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege faktisch zu einer neuen Baubewilligungsbehörde geworden sei, schreiben die sechs bürgerlichen Kantonsräte Eva Isenschmid (FDP Küssnacht), Christoph Weber (FDP Schwyz), Doris Kälin (FDP Einsiedeln), Walter Züger (SVP Altendorf), Irene May (CVP Ingenbohl-Brunnen) und Josef Landolt (FDP Einsiedeln) im gemeinsamen Postulat, das am Donnerstag bei der Staatskanzlei Schwyz eingereicht wurde. So könne die Denkmalpflege gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts beim Regierungsrat jederzeit die Aufhebung von Baubewilligungen beantragen. Nach dem Gesetz steht ihr aber lediglich das Recht zu, Inventare zu führen, Gutachten zu verfassen und Ratschläge zu erteilen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen würden heute viel restriktiver interpretiert als noch in der Vergangenheit und wirtschaftliche Kriterien oft gänzlich ausgeblendet, schreiben die Postulanten weiter. «Wir fragen uns, ob eine derartige Konzentration von faktischer Macht bei einer einzigen Person demokratisch genügend abgestützt ist», sagt FDP-Kantonsrätin Eva Isenschmid aus Küssnacht.


Rechtssicherheit muss geklärt werden
Die kantonale Denkmalpflege verfolge einzig das Ziel der Erhaltung. Als Instrumente stehen ihr das KIGBO (Kantonales Inventar geschützter und schützenswerter Bauten) und offenbar immer öfter das ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz). Letzteres stammt aus dem Jahr 1990 und ist kaum mehr aktuell. «Und würde dieses nämlich konsequent angewendet, hätte dies für viele Gemeinden in älteren Quartieren und Kernzonen eine ganze Reihe Bauverbote zur Folge» ist FDP-Kantonsrat Christoph Weber überzeugt. «Das ISOS steht völlig quer zu den heutigen Bedürfnissen und auch dem Volksentscheid betreffend dem Raumplanungsgesetz.» Darum wollen die Postulanten von der Schwyzer Regierung wissen, ob die faktisch sehr weitreichenden Kompetenzen der Denkmalpflege auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen. Ferner soll geklärt werden, inwieweit das ISOS aus dem Jahre 1990, einer Zeit, als raumpolitische Fragen noch ganz anders beurteilt wurden, als Grundlage für baurechtliche Entscheide noch aktuell und mit den Zielen der Revision des Raumplanungsgesetzes vereinbar ist.

 

Postulat Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen fürs Bauen

 

Text: Roger Bürgler