Medienmitteilung vom 23. November 2016

 

FDP-Ohrfeige für Natur- und Heimatschutzgesetz

 

Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes sollte nach Ansicht der FDP die Gemeindeautonomie stärken und Rechtsunsicherheiten klären. Doch das Gegenteil passiert, schreiben die Liberalen in der Vernehmlassung. Der Entwurf wird abgelehnt.

 

Der Ansatz und die Initiative seitens der Regierung, das Natur- und Heimatschutzgesetz (KNHG) zu revidieren, wird von der FDP.Die Liberalen grundsätzlich begrüsst. «Die FDP hat in jüngster Zeit mehrfach darauf hingewiesen», sagt FDP-Kantonsrat Peter Dettling (Lauerz). «Aktuell besteht eine nicht zu unterschätzende Rechtsunsicherheit und es ist für Bauherren und Planer oft überraschend und nicht nachvollziehbar, warum eine Liegenschaft durch das KHNG tangiert wird.»

 

Im falschen Departement

Bereits in der Einleitung ihrer Vernehmlassung äussert die FDP.Die Liberalen ihren Unmut zum vorliegenden Gesetz. Die organisatorische Angliederung der Denkmalpflege an das Bildungsdepartement sei unzweckmässig. Dies führe dazu, dass sich ausschliesslich Personen mit dem Denkmalschutz beschäftigen, die keinerlei Bezug zur Bauwirtschaft oder zu sonstigen raumplanerischen Belangen haben. «Der Denkmalschutz gehört aus rein fachtechnischen Gründen dem Baudepartement angegliedert», sagt Peter Dettling weiter. Noch gravierender ist letztendlich der Inhalt des neuen Gesetzes. Mit der Totalrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes setzte sich der Regierungsrat zum Ziel, die Kompetenzen klarer zu regeln und die Gemeindeautonomie zu stärken. In ihrer Vernehmlassung schreibt die FDP, dass die Machtkonzentration bei der Denkmalpflege nun sogar noch verstärkt wird. «Das hat uns sehr erstaunt», sagt Peter Dettling. «Bereits im damaligen Postulat P4/15 haben wir eine stärkere Stellung der Gemeinden und Grundeigentümern gefordert und nun scheint das Gegenteil einzutreten.» Dies sei für die FDP.Die Liberalen eine herbe Enttäuschung und kann so nicht akzeptiert werden.

 

Demokratisch schlecht legitimiert

Aus Sicht der FDP.Die Liberalen ist es höchst fragwürdig, wenn die Kompetenzen der demokratisch schlecht bis gar nicht legitimierten Denkmalpflege in einer Totalrevision sogar noch ausgebaut werden und auf der anderen Seite die Position der Grundeigentümer und auch der Gemeinden markant geschwächt wird. «Aus diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden Entwurf der Totalrevision des KNHG ab und beantragen eine Rückweisung zur Überarbeitung», erklärt Peter Dettling. Die FDP liefert in ihrer Vernehmlassung gleich eine Liste mit geforderten Anpassungen für eine allfällige Überarbeitung des Entwurfs. Dazu gehört ein Anhörungs- und Mitspracherecht der Grundeigentümer, eine Bestimmung zur Entschädigung bei allfälligen Eigentumsbeschränkungen, Ausnahmeregelungen bei Härtefällen oder eine verhältnismässigere Busse (CHF 50'000.- sprengt jeden Rahmen). Weiter sollte eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen und raumplanerischen Aspekte wie verdichtetes Bauen möglich sein und nicht dem Denkmalschutz hintenanstehen müssen. Im Fazit der Vernehmlassung schreibt die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz, dass die historische Bausubstanz im Kanton von grosser Bedeutung sei.

 

Die Gemeinden werden geschwächt

Aber es müsse auch eine Erneuerung stattfinden können, die ökologischen und ökonomischen Aspekten Rechnung trägt. «Der Gesetzesentwurf schwächt die Stellung von Gemeinden und Grundeigentümern einschneidend und weitet die Kompetenzen der kantonalen Fachstelle für Denkmalschutz, die momentan im Wesentlichen durch eine einzige Person besetzt ist, massiv aus», sagt Peter Dettling. «Eine solche Stossrichtung können wir nicht unterstützen.»

 

Vernehmlassung zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes

 

Text: Roger Bürgler