Im Kanton gibt es bis dato keine Reglementierung für Sicherheitsunternehmungen. Ingesamt 27 private Unternehmen bieten heute in unserem Kanton Sicherheitsdienste an. Die FDP versteht, dass es sich hier um einen sensiblen Nahbereich zum staatlichen Monopol, sprich Polizei, handelt. Von Seiten der Befürworter wird votiert, dass in den privaten Sicherheitsfirmen eine hohe Fluktuation herrsche und das Personal oft nur rudimentär ausgebildet sei und bei besonderen Ereignissen schnell überfordert sein könnte.
«Man muss nicht überall mitmachen»
Trotz all dieser Argumente ist die FDP grossmehrheitlich gegen dieses Konkordat, welches nach Wunsch der Regierung und der vorberatenden Kommission am 1.1.2016 in Kraft treten soll. FDP-Kantonsrat Kuno Kennel (Arth) votierte gegen eine Annahme: «Bislang hat es prima funktioniert mit den privaten Sicherheitsfirmen und von einem Wildwuchs kann man auch nicht sprechen.» Viel eher glaubt Kennel, dass der Markt sich durch die Qualität selber regulieren wird. «Wer mit einer Sicherheitsfirma schlechte Erfahrungen gemacht hat, bucht diese sicher nicht mehr.» Kuno Kennel argumentiert weiter, dass dieses Konkordat mit seinen Auflagen alles andere als gewerbefreundlich wäre und zudem unnötig Bürokratie verursache. «Dies liegt der FDP ohnehin fern.» Unterstützung erhielt Kuno Kennel auch vom Schwyzer FDP-Kantonsrat Christoph Weber. «Das wäre wieder einmal ein typischer Fall, bei welchem eine ganze Branche durchreglementiert würde ohne dass ein Bedarf dafür vorhanden ist.» Es dürfe auch nicht sein, dass man nur unter Zugzwang handle, weil die Mehrheit der Schweizer Kantone dem Konkordat beitrete.«Wenn dies im Kanton Schwyz nicht gewünscht ist, dann sagen wir einfach Nein.»
Ja zur Fachhochschule
An der FDP-Fraktionssitzung im Vorfeld der Session vom kommenden Mittwoch waren die Liberalen aber nicht grundsätzlich in Nein-Stimmung. Dem Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung stimmen die FDP-Parlamentarierinnen- und Parlamentarier geschlossen zu. Die gesamte Fachhochschule soll künftig eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt unter der Trägerschaft der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug sein. Gleichzeitig wurde das Finanzierungskonzept überarbeitet. Die Finanzierung erfolgte bislang über studiengangsbezogene Kostenabgeltungspauschalen. Neu würden die Trägerkantone Pauschalbeiträge gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (FHV) zahlen und die Gemeinkosten über ein Globalbudget abgelten. Für den Kanton Schwyz würden sich die Beiträge durch die Änderung des Finanzierungsmodus nicht erhöhen. Die FDP begrüsst diese Vorlage. Vor allem auch, weil im Gegensatz zum gekündigten Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ), bei welchem eine interne Konkurrenzsituation unter den drei Teilschulen herrschte, funktioniert die Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Kantonen bei der Fachhochschule gut.
Föderalistisches System wird durchbrochen
Die FDP unterstützt familienergänzende Strukturen und hat deshalb im Grundsatz Sympathie für das Anliegen der Motionäre betreffend Tagesstrukturen in allen öffentlichen Volksschulen. Der Weg zur Verwirklichung ist aber für die Freisinnigen der Falsche. Den Gemeinden als Schulträger würde durch den Kanton mit diesem parlamentarischen Vorstoss Tagesstrukturen aufgezwungen, zu denen sie nichts zu sagen, die sie aber zu bezahlen haben. «Damit würde man unser föderalistisches System durchbrechen», sagte Kuno Kennel. «Die Gemeinden hätten nichts zu sagen und wären gezwungen, diese Tagesstrukturen umzusetzen.» So wurde auch der «Fall Gersau» erwähnt. Dort hat der Bezirk freiwillig Tagesstrukturen eingeführt und letztendlich wurde diese gerade einmal von einem einzigen Schulkind benützt. «Dass hier die Gemeinden vom Kanton zu einer solchen Struktur gezwungen werden ist unsinnig», sagte Kennel weiter. Die FDP wird einstimmig gegen die Motion stimmen. Einstimmig sind hingegen die Liberalen für die Neuorganisation der Finanzkontrolle (Fiko). Diskussionen gab es jedoch in der Detailberatung. Hier wird sich an der Session zeigen, ob sich die FDP mit ihrer jeweiligen Haltung durchsetzen kann.
Ist Standesinitiative angebracht?
Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes sorgt für heisse Köpfe. Problematisch dabei sind die Übergangsbestimmungen sowie die Einschränkungen in der Nutzung. Vor allem im Kanton Schwyz mit seinen zahlreichen kleinen Gewässern ist die Umsetzung heikel. Auch Regierungsrat Peter Reuteler bestätigte, dass dies ein ernsthaftes Problem vor allem für die landwirtschaftlichen Betriebe sei. Insbesonders Artikel 36, welcher besagt, dass die Fruchtfolgeflächen ersetzt werden müssen, ist unrealistisch. «Woher soll man denn bei uns diese Flächen hernehmen?», fragte der Gersauer FDP-Kantonsrat Robert Nigg. Die FDP ist einstimmig für Erheblicherklärung und Umwandlung in ein Postulat der entsprechenden Motion sowie Aufforderung zur Standesinitiative «Keine Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes». FDP-Kantonsrat Christoph Pfister (Tuggen) fragte jedoch kritisch, ob ein junges Bundesgesetz mit einer Standesinitiative bekämpft werden soll? «Auf Bundesebene laufen unter dem Druck der Kantone ohnehin Bestrebungen, dass die Mängel des Gesetzes ausgemerzt werden.» Dennoch ist die FDP grossmehrheitlich auch für den zweiten Antrag betreffend einer Standesinitiative für ein umsetzbares, revidiertes Gewässerschutzgesetz.
Text: Roger Bürgler