Motion Budgetieren bedeutet Grundlagen und Prognosen kennen
Der Kantonsrat befindet in seiner ordentlichen Wintersitzung (§ 30 GO) über den Voranschlag des Kantons. Hierzu ist die Vorlage dem Kantonsrat 30 Tage vor der Wintersitzung zuzustellen (§ 34 GO). Meist erfolgt dies im Oktober. Selbstredend kann sich die Vorlage zu dieser Zeit noch wenig über den Stand des laufenden Jahres bzw. zur Prognose betreffend der Staatsrechnung, insbesondere zu den Steuereinnahmen äussern.
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