Medienmitteilung vom 17. Juni 2015

 

FDP-Räte befürchten Minusgeschäft bei Steuertarifen

 

Mit einer Interpellation wollen die FDP-Kantonsräte Christoph Pfister und Marlene Müller in Erfahrung bringen, ob die NFA-Zahlungen womöglich vom Schwyzer Mittelstand quersubventioniert werden.

 

Die ständig wachsenden NFA-Zahlungen sind die Hauptursache für die tiefroten Zahlen der Schwyzer Staatskasse. Und da diese Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich auf der Steuerkraft des Kantons berechnet werden, sollten auch die einzelnen Steuertarife einmal genauer unter die Lupe genommen werden. Dieser Meinung sind jedenfalls die beiden FDP-Kantonsräte Christoph Pfister (Tuggen) und Marlene Müller (Wollerau).

 

Fragen mit Zündstoff

Mit einer umfangreichen Interpellation wollen Christoph Pfister und Marlene Müller von der Schwyzer Regierung wissen ob die Steuererträge in einzelnen Bereichen aufgrund der jeweiligen Schwyzer Steuertarife womöglich ein Minusgeschäft sind. «Es soll abgeklärt werden, ob es im Kanton Schwyz Personen gibt, deren Steuerzahlungen tiefer sind als die NFA-Kosten, welche durch eben diese Personen und ihre Steuerkraft ausgelöst werden?», fragt Marlene Müller. «Sollte dies zum Beispiel bei sehr hohen Einkommen der Fall sein, würde dies faktisch bedeuten, dass der Schwyzer Mittelstand die NFA-Zahlungen quersubventioniert. Dies wäre nicht gerecht und müsste in der Schwyzer Steuergesetzgebung korrigiert werden.» In einer weiteren Frage wollen die beiden Interpellanten von der Regierung wissen, ob die Einkommenssteuer, die Dividendenbesteuerung und die Vermögenssteuer bei natürlichen Personen überhaupt noch einen ausreichenden Beitrag an die übrigen kantonalen Staatskosten gewährleisten. Aber auch bei den juristischen Personen soll die Deckung der selber ausgelösten NFA-Zahlungen geprüft werden. «Die entsprechend ausgelösten NFA-Kosten müssen durch eine Gewinnsteuer gedeckt werden und natürlich muss auch hier ein Beitrag an die übrigen Staatskosten gewährleistet sein», ist alt Kantonsratspräsident Christoph Pfister überzeugt.

 

Zeitplan im Fokus

Ungewöhnlich für eine solche Interpellation ist auch, dass Christoph Pfister und Marlene Müller vor allem einen genauen Zeitplan einfordern. Wann könne ein allenfalls angepasstes Steuergesetz im frühsten Fall Auswirkungen auf den Schwyzer Staatshaushalt haben? «Falls bei natürlichen wie auch juristischen Personen im Kanton Schwyz tatsächlich ein Missverhältnis zwischen den selber ausgelösten NFA-Kosten und der eigenen Deckung inklusive einem gerechtfertigten und notwendigen Kostenanteil an den Schwyzer Staatshaushalt herrscht, dann muss schnell gehandelt werden. Nicht nur im Hinblick auf die Sanierung der Staatskasse sondern auch im Sinne der Gerechtigkeit.»  

 

Interpellation "Steuertarife und NFA Zahlungen" vom 17. Juni 2015

 

 

Text: Roger Bürgler