Medienmitteilung vom 17. Juli 2017

 

Lob für Finanzhaushaltsgesetz von der FDP

 

Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz haben das komplett revidierte Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden unter die Lupe genommen. Mit mehrheitlich positivem Fazit.

 

Mit dem revidierten Gesetz will die Regierung den Bezirken und Gemeinden ein Instrument schaffen, mit welchem sie ihre Finanzen koordinierter und wirkungsvoller steuern können. «Das macht in unseren Augen Sinn und ist vom Regierungsrat und dem Finanzdepartement auch gut aufgegleist worden», sagt FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller aus Wollerau. «Zudem schafft das Gesetz eine bessere Grundlage für ausgeglichene Haushalte.»

 

Tatsächliche Finanzsituation aufzeigen

Die Finanzgruppe der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz sowie auch die Geschäftsleitung der Partei haben sich intensiv mit der Vernehmlassungsvorlage auseinandergesetzt. Das Fazit fällt gut aus, die Regierung erhält aus den liberalen Kreisen ein Lob. «Mit den neuen Rechnungsvorschriften wird den Bezirken und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ein umfangreicheres Bild der tatsächlichen Finanzlage aufzuzeigen», sagt Kantonsrat Heinz Theiler (Goldau), der die FDP-Finanzgruppe leitet, weiter. «So wie wir uns dies aus der Wirtschaft gewohnt sind.» Der Abschluss der laufenden Rechnung wird in drei Stufen gegliedert: Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, das Finanzergebnis und das ausserordentliche Ergebnis. «Das schafft Transparenz und zusammen mit der Geldflussrechnung wird auch die Zu- und Abnahme der liquiden Mitteln verständlich», sagt Heinz Theiler. Zudem werde neu der Aufbau des Voranschlags nach dem harmonisierten Rechnungsmodell vorgenommen und besondere Finanzierungsformen werden neu geregelt. Unterstützung seitens der FDP findet die Vorlage auch mit der Möglichkeit der Bezirke und Gemeinden, ihre Verwaltung oder zumindest Teile davon der wirkungsorientierten Verwaltung zu unterstellen. «Das ist in unseren Augen zeitgemäss.»

 

Keine Steuern auf Vorrat

Unterstützung findet bei der FDP auch der regierungsrätliche Vorschlag der Abschreibungsmethode von degressiv zu linear. «Es erschein uns wichtig, dass bei allen Investitionen die Nutzungsdauer am unteren Ende gehalten werden, beziehungsweise die kürzere, lineare Abschreibungsdauer bevorzugt wird», erklärt Heinz Theiler. Die FDP legt in ihrer Vernehmlassungsantwort grossen Wert darauf, dass die Einschränkungen der zusätzlichen Abschreibungen bei den Nehmergemeinden eingeführt werden. «Es wäre nicht in Ordnung, auf der einen Seite den Steuerfuss künstlich hochzuhalten und auf der anderen Seite zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen.» Die Schwyzer Verfassung erlaubt auch nicht, Steuer auf Vorrat zu erheben. Kritisch stehen die Liberalen der Neuerung, die Liegenschaften im Finanzvermögen der Bezirke und Gemeinden neu zu bewerten, gegenüber. «Dadurch wird das Eigenkapital künstlich erhöht ohne das mehr Liquidität zur Verfügung steht», sagt Heinz Theiler. «Die Praxis zeigt schliesslich, dass die Bürger im seltensten Fall bereit sind Liegenschaften in Gemeindebesitz zu verkaufen.»

 

Text: Roger Bürgler

 

Vernehmlassung zum FHG