Medienmitteilung vom 15. Mai 2014

 

Plant Regierung private Kapitalgewinnsteuer?

 

Offenbar erachtet die Schwyzer Regierung die Einführung einer privaten Kapitalgewinnsteuer als prüfenswert. Dies obwohl das Volk eine entsprechende SP-Initiative ablehnte. Mit einer kleinen Anfrage fordern die FDP-Kantonsräte Ruedi Imlig und Eva Isenschmid nun Klärung.

 

«Das Schwyzer Volk hat im Dezember 2001 mit dem schweizweit höchsten Nein-Anteil von über 80 Prozent die Einführung einer privaten Kapitalgewinnsteuer abgelehnt», schreiben die beiden FDP-Kantonsräte Ruedi Imlig (Goldau) und Eva Isenschmid (Küssnacht) in einer kleinen Anfrage, welche sie diese Woche einreichten. Nun erachtet der Kanton Schwyz die Einführung einer Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen im Rahmen einer Vernehmlassung an das eidgenössische Finanzdepartement offenbar als prüfenswert, was diametral im Gegensatz zum negativen Volksentscheid steht. Publik wurde dies durch einem Artikel in der NZZ am Sonntag vom 4. Mai. Selbst der schreibende Wirtschaftsredaktor wundert sich dabei über ein solches Vorhaben eines bürgerlichen Kantons.

 

Auswirkungen auf KMU-Nachfolgeregelung?
Nun wollen die beiden FDP-Kantonsräte vom Regierungsrat wissen, ob man im Rahmen der Vernehmlassung an das eidgenössische Finanzdepartement tatsächlich die Einführung einer privaten Kapitalgewinnsteuer als prüfenswert beurteilt habe oder ob dies von einer anderen Schwyzer Behörde gemacht wurde? Die beiden FDP-Parlamentarier wissen auch um mögliche Konsequenzen einer solchen Kapitalgewinnsteuer explizit bei KMU-Nachfolgeregelungen und wollen in der Kleinen Anfrage weiter von der Schwyzer Regierung wissen, was diese für Auswirkungen in diesem Thema erwartet? «Sieht der Regierungsrat hier womöglich auch einen Zusammenhang zwischen der geplanten Kürzung der heute gültigen Dividendenbesteuerung und der vorgesehenen privaten Kapitalgewinnsteuer», fragt Imlig weiter.

 

Kleine Anfrage "Schleichende Einführung einer privaten Kapitalgewinnsteuer?"

 

Text: Roger Bürgler