Medienmitteilung vom 15. Februar 2013

 

FDP-Fraktion einstimmig für Sozialhilfegesetz

 

Die FDP-Liberale Fraktion des Kantons Schwyz hat sich ausgiebig mit der Revision des Gesetz über die Sozialhilfe befasst. Und dies nach dem Grundsatz Sozialhilfe dort wo Notwendigkeit herrscht und aktiver Kampf gegen Missbrauch.

 

Mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetztes bekommen die Behörden endlich eine gesetzliche Grundlage um Missbrauch auch wirklich effektiv zu bekämpfen. «Dies ist ein grosses Anliegen der FDP-Liberalen Fraktion», wie FDP-Kantonsrätin Marlene Müller (Wollerau) bestätigt. «Mit einem offenen Datenaustausch zwischen den Behörden ist dies besser möglich. Zudem sind nun Sozialinspektoren rechtlich zugelassen und bei klarem Missbrauchsfall können die Behörden auch Strafanzeige einreichen».

 

Keine Mischfinanzierungen mehr
Ebenfalls ist die FDP-Liberale Fraktion mit dem Bestreben, neu eine klare Trennung der Zuständigkeiten für Beratungsdienste zu definieren, einverstanden. «Für ergänzende Dienste zur persönlichen Hilfe sind die Gemeinden zuständig und können so auch autonom entscheiden», erklärt Marlene Müller weiter. «Das ist absolut sinnvoll und somit entfallen auch die Mischfinanzierungen von Spezialdiensten durch Gemeinden und Kanton. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Teilrevision des Gesetz über die Sozialhilfe einstimmig. Dieses fördert den Grundgedanken nach Sozialhilfe dort wo Notwendigkeit herrscht und bietet auch Mittel für einen wirklich aktiven Kampf gegen Missbrauch. «Dies ist ja auch eine oft gehörte Forderung aus dem Volk.»

 

Text: Roger Bürgler