Medienmitteilung vom 12. August 2013

 

Fragen zur psychologischen Betreuung des Täters

 

FDP-Fraktionspräsidentin Sibylle Ochsner ist erstaunt über den Bericht des leitenden Staatsanwalts betreffend der psychologischen Betreuung des Täters im Familiendrama von Lachen Ende Juli. Die entsprechenden Fragen hat sie nun der Regierung gestellt.

 

Ende Juli wurde eine junge Frau in Lachen durch den eigenen Vater getötet. Der Fall löste Entsetzen und Bestürzung aus. Gemäss dem leitenden Staatsanwalt waren am Opfer keine Spuren festzustellen, die auf den Einsatz einer Waffe schliessen liessen. Das Opfer erlag tags darauf seinen schweren Verletzungen.

 

«Ist dies üblich?»
Kurz darauf wurde der leitende Staatsanwalt im Bericht wie folgt zitiert. «Der Täter, der 53-jährige Vater des 22-jährigen Opfers, befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft und wird psychologisch betreut. Die Familie wird ebenfalls psychologisch betreut.» Diese Aussage bewog die Galgener Kantonsrätin und FDP-Fraktionspräsidentin Sibylle Ochsner zu einer kleinen Anfrage an die Schwyzer Regierung. «Die Betreuung von Opfern oder deren nahestehenden Personen ist über die Gesetzgebung betreffend die Opferhilfe geregelt. Dass aber auch der Täter psychologisch betreut wird, erstaunt», kommentiert Sibylle Ochsner ihre kleine Anfrage, welche sie bei der Schwyzer Staatskanzlei einreichte. «Ist es grundsätzlich üblich, dass Täter, insbesondere Gewalttäter psychologisch betreut werden? Wenn ja: Welches ist die gesetzliche Grundlage dafür und wer trägt die Kosten der psychologischen Betreuung des Täters?» Zudem will die FDP-Fraktionspräsidentin von der Schwyzer Regierung wissen, ob die Kosten für die psychologische Betreuung des Täters bei einer allfälligen Verurteilung beim diesem zurückgefordert werden? «Ich will aus dem tragischen Tötungsdelikt keineswegs ein Politikum machen. Aber dass eine junge Frau von ihrem Vater umgebracht wird und dieser sogleich psychologische Betreuung bekommt, wirft für mich diese Fragen auf.»

 

Text: Roger Bürgler