Ein Zonenplan betrifft alle Bürger. Alle können dagegen opponieren und alle müssen schliesslich über den Erlass abstimmen. Ein Zonenplanerlass ist ein politischer Prozess der Bürgerschaft. Es ist unbestritten ein demokratisches Recht eines jeden Bürgers, eine Einsprache und eine Beschwerde gegen einen Zonenplan zu erheben. Es ist aber ebenso ein demokratisches Recht aller Bürger, eine solche Beschwerdeführung zu kritisieren. Diese Kritik ist umso mehr in einem solchen Fall erlaubt, wenn 250 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Sie ist berechtigt, wenn die Forderung des Beschwerdeführers offensichtlich nutzlos ist, weil er aufgrund seiner Grundstücksform bereits die heute erlaubte Flächennutzung nicht ausschöpfen kann. Dies hat die Gemeinde bewiesen und sowohl der Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht bestätigt.
Weil damals 250 Arbeitsplätze auf dem Spiel standen, und weil die Beschwerde offensichtlich nutzlos war, haben sich die drei Lachner Parteivorstände der FDP, CVP und SVP in einem offenen Brief zu Wort gemeldet und am Vorgehen des Beschwerdeführers Kritik geübt. Das war ihr gutes Recht.
Nun hat das Bezirksgericht March in einem unseren Erachtens umstrittenen Entscheid diese offene Kritik der Parteivorstände als ehrverletzend beurteilt und den Präsidenten der FDP dafür mit 40 Tagessätzen und einer Busse von CHF 2600 bestraft. Ihm wird vorgeworfen, die Formulierungen der Kritikpunkte «rücksichtslos profitieren», «einen ungehörigen Vorteil erstreiten» sowie «aus purem Eigennutz» stellten eine üble Nachrede dar. Wir erachten diese Interpretation durch das Bezirksgericht als unsachlich, unangemessen und realitätsfremd. Die FDP ist empört, dass man nach Ansicht des Richters der March in einer Kritik keine klaren Worte mehr wählen und die Probleme nicht beim Namen nennen darf. Die FDP ist empört, dass man in der politischen Auseinandersetzung nur noch mit vorgehaltener Hand, verklausuliert und mit netten Umschreibungen kritisieren darf. Die FDP ist empört, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt, das Recht auf ehrliche und offene Kritik behindert und das Recht, seine Ansicht unverblümt und unmissverständlich zu äussern, beschnitten werden soll.
Die FDP kann und will die geäusserte Auffassung des Gerichts nicht teilen. Sie steht für Freiheit und Selbstverantwortung. Sie wird auch künftig ihre Meinung offen, ehrlich und geradeheraus kundtun. Die Liberalen lassen sich das wahre Wort nicht verbieten. Wir Liberale werden als freie Bürgerinnen und Bürger der Schweiz auch künftig die Dinge beim richtigen Namen nennen. Wir stehen zu unseren Prinzipien und zu unserem Präsidenten.
Vorstand der FDP. Die Liberalen Lachen (ohne Präsident)