Leserbrief "Übernehmen SIE Verantwortung…"

…für Ihre Stimme, für Ihren Arbeitsplatz, für Ihre Kollegen am Arbeitsplatz und für Ihren Arbeitgeber. Die Kozernverantwortungsinitiative (KVI) geht auf Konfrontation und verhindert damit die Fortführung des bereits bestehenden konstruktiven lösungsorientierten Wegs der Schweiz mit der UNO, der OEZD und anderen NGO’s, welcher die Aufhebung und Verhinderung von Missständen hinsichtlich Menschenrechten und Umweltstandards zum Ziel hat.

Die KVI jedoch schiesst am Ziel vorbei, indem Sie Klagen von im Ausland domizilierten Personen und Unternehmen direkt an Schweizer Gerichten gegen Schweizer Unternehmen ermöglicht. Sie fördert damit die Streitkultur und nicht enden wollende Rechtsverfahren und verunmöglicht dadurch den bewährten Dialog zwischen NGO’s und Unternehmen.

Rechtsverfahren und Schadensersatzzahlungen sind kein Garant zur Korrektur von Misständen. Im Gegenteil. Ein Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort können die Folge sein, indem sich Schweizer Unternehmen aus den Entwicklungsländern zurückziehen. Die politischen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse im Entwicklungsland können durch Klagen gegen Schweizer Unternehmen nicht korrigiert werden, welche vielfach die Ursache allen Übels sind. Diese können lediglich durch Dialog und kontruktiv lösungsorientierte Prozesse zum Besseren gewandt werden.

Unternehmen, welche in Entwicklungsländern tätig sind, nehmen nebst der Rolle des Arbeitgebers vielerorts die Funktion eines Entwicklers ein, indem sie für Bildung, sauberes Wasser und vieles mehr sorgen. Solche Engagements sind durch die KVI gefährdet, da Unternehmen durch das Risiko von Klagen deren Tätigkeiten in Entwicklungsländern generell reduzieren oder sich gar vollständig zurückziehen.

Die KVI auferlegt den betroffenen Unternehmen einen immensen zusätzlichen Aufwand, indem es beweisen muss, dass die Sorgfahltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Konzern und in deren gesamten Lieferketten wahrgenommen werden. Da auch Lieferketten miteinbezogen sind, geben die betroffenen Unternehmen die Verantwortung an Unternehmen in deren Lieferketten und somit auch an Schweizer KMU-Betriebe weiter, für welche ein solcher Aufwand nur schwer zu bewältigen ist. Mehr Kosten, was eine Verteuerung der Produkte verursacht oder Auftragsverluste, was Arbeitsplätze gefährdet, können die Folge sein.

Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der KVI zum Tragen kommt, beinhaltet die Berichterstattung bezüglich Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards und verschärfte Vorschriften hinsichtlich Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Mit dem indirekten Gegenvorschlag könnte der bereits erfolgreich eingeschlagene Weg des Dialogs aufrechterhalten und weiterhin gemeinsam Lösungen erarbeitet werden. Unternehmen können es sich schon heute nicht mehr erlauben, gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu verstossen, da sie ansonsten von Konsumenten gemieden werden oder ein allfälliger Misstand von der Konkurrenz gegen sie verwendet wird. Folglich können sich Unternehmen auch keine negative Berichterstattung erlauben, weshalb deren Wirkung grösser ist, als gemeinhin bekannt.

Schweizer Unternehmen zählen zu denjenigen Unternehmen, welche weltweit Standards in einem hohen Mass einhalten, Entwiklungshilfe vor Ort leisten und dadurch einen wertvollen Beitrag zum Wohle der Bevölkerung in den betreffenden Ländern leisten. Übernehmen SIE Verantwortung für sich und den Schweizer Arbeitsplatz und entscheiden Sie mit Vernunft. Ich empfehle ein klares NEIN zur Konzernverantwortungsinitiative.

Ivo Husi, Fraktionspräsident und Kantonsrat FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz