Kirchensteuerpflicht für Firmen soll der Vergangenheit angehören

Die FDP.Die Liberalen will die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen aufheben. Damit soll die Ungleichbehandlung von Privatpersonen und Firmen beseitigt werden. Zudem unterstützt die FDP eine Anpassung bei der Grösse und Amtsdauer des Bankrats der Schwyzer Kantonalbank.

 

Unternehmen im Kanton Schwyz sollen von der Kirchensteuer befreit werden. Die Motion «Fakultative Kirchensteuern für juristische Personen» verlangt, dass der Regierungsrat die entsprechende Gesetzesanpassung ausarbeitet. FDP-Kantonsrat Dominik Zehnder (Bäch) als Mitunterzeichner der Motion begründet das Anliegen: «Unternehmen können im Gegensatz zu Privatpersonen nicht beeinflussen, ob sie eine Kirchensteuer leisten wollen oder nicht. Die Kirchensteuerpflicht für Firmen ist eine Ungleichbehandlung.» Die Motion soll es Unternehmen im Kanton Schwyz nun ermöglichen, die Kirchensteuer freiwillig zu zahlen. Die Kantone Genf und Neuenburg kennen eine solche fakultative Kirchensteuer bereits heute. Die Kirchensteuer wird den Unternehmen zwar in Rechnung gestellt, aber die Zahlung bleibt optional. In fünf Kantonen gibt es überhaupt keine Steuerpflicht für juristische Personen (Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt, Schaffhausen und Waadt), während im Tessin die Befreiung von der Steuerpflicht beantragt werden kann.

Die Ungleichbehandlung zeigt sich auch in anderen Bereichen. Zahlreiche gemeinnützige Vereine und Stiftungen im Kanton Schwyz erbringen Leistungen im öffentlichen Interesse, ohne dazu eine eigene Steuer eintreiben zu können. Für Zehnder geht es dabei um eine Grundsatzfrage: «Ist es gerechtfertigt, dass Unternehmen eine Institution finanziell unterstützen müssen, mit deren Wertvorstellungen oder Tätigkeiten sie womöglich nicht übereinstimmen?» Für die FDP-Fraktion ist die Kirchensteuerpflicht für Firmen weder gerechtfertigt noch zeitgemäss. Sie spricht sich deshalb grossmehrheitlich für die Erheblicherklärung der Motion aus. Das Postulat zweier SP-Kantonsräte, das einen Bericht über Alternativen zur Kirchensteuer fordert, lehnt die FDP hingegen ab. Die darin enthaltenen Ansätze für eine Gemeinschaftssteuer und einen Gemeinschafts-Fonds sind nicht zielführend.

Bankrat-Zusammensetzung neu regeln

Zwei Motionen fordern die Verkleinerung des Bankrats der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) sowie eine Beschränkung der Amtsdauer von Bankräten. Aus Sicht der FDP ist zentral, dass der Bankrat über eine hohe Qualität und die erforderlichen Kompetenzen zur Führung der SZKB verfügt. Diese Voraussetzung kann auch in einem verkleinerten Gremium sichergestellt werden. Um die verschiedenen Anforderungsprofile im Bankrat abdecken zu können, ist aber eine flexible Regelung zu bevorzugen. Statt der in der Motion M 20/22 geforderten Verkleinerung von acht auf sechs Bankräte, spricht sich die FDP für eine Umwandlung der Motion in ein Postulat aus. Dies erlaubt eine Umsetzung mit flexibler Vorgabe von sechs bis acht Bankräten. Die FDP befürwortet zudem die Motion M 21/22 zur Beschränkung der Amtsdauer und Einführung einer Altersobergrenze.

Weitere Beschlüsse

Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig die Erheblicherklärung der Motion M 16/22 «Dynamisierung Deckelung Gerichtskostenvorschuss –Zivilverfahrenstourismus eindämmen». Die vom Regierungsrat beantragte Umwandlung in ein Postulat lehnt sie ab. Die Informationslage ist hinreichend klar, um die in der Motion verlangte Gesetzesanpassung vorzunehmen. Keine Unterstützung gibt es hingegen für die restlichen Vorstösse, die im Kantonsrat zur Behandlung anstehen. Die FDP stimmt hier jeweils den Ausführungen und Anträgen des Regierungsrates zur Nicht-Erheblicherklärung bei.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz