Wie zentral muss oder wie dezentral darf die zukünftige kantonale Verwaltung sein?
Gemäss § 25 der noch geltenden Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz ist der Ort Schwyz der Sitz aller Kantonsbehörden. Die Kantonale Verwaltung gilt jedoch nicht als Kantonsbehörde im Sinne von § 25 der Kantonsverfassung. Deshalb sind bereits heute etliche Verwaltungszweige (wie beispielsweise die örtliche Verwaltung von Schulen, das Verhöramt, der Sicherheitsstützpunkt, die Aussenstationen des Verkehrsamtes) auch ausserhalb der Gemeinde Schwyz anzutreffen. Selbst der Grossteil der Kantonsverwaltung ist heute vordergründig etwas „zufällig“ im Talkessel von Schwyz verteilt (vgl. Staatskalender). Diese Verteilung der Verwaltung ist aufgrund der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie offensichtlich ohne weiteres handelbar (Stichwort Kantonsnetzwerk).
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