FDP fordert einen Steuerfuss von 110 Prozent

Angesichts der stabilen finanziellen Lage des Kantons und dem stattlichen Eigenkapital setzt sich die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz mit Nachdruck für eine Senkung des Steuerfusses für natürliche Personen ein. Ebenso unterstützen sie die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes und den Beitritt zur Vereinbarung über die Weiterbildungsfinanzierung.

 

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 vorgelegt. Der Voranschlag für das Jahr 2023 rechnet mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von 2 Mio. Fr., wodurch das Eigenkapital des Kantons auf 829 Mio. Fr. anwächst. Die Regierung beantragt die Beibehaltung des Steuerfusses von 120 % für natürliche Personen und 160 % für juristische Personen. Die FDP hingegen sieht weiterhin Spielraum für Steuersenkungen. Sie spricht sich deshalb für eine Reduktion des Steuerfusses um 10 auf 110 % für natürliche Personen aus. «Diese moderate Senkung würde den Schwyzer Privathaushalten eine gewisse Entlastung bringen, ohne die geplanten Investitionen und Projekte des Kantons zu hindern», sagt FDP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Sepp Marty, Unteriberg. Die Finanzlage des Kantons Schwyz präsentiere sich ausserordentlich stabil. In den vergangenen Jahren habe die Rechnung teilweise weit über 100 Mio. Fr. besser abgeschlossen als budgetiert. Auch dieses Jahr sei mit einem Überschuss von 120 Mio. Fr. zu rechnen. Marty: «Damit nimmt der Kanton mehr Steuern ein, als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.» Die FDP habe sich in den letzten Jahren für angemessene Steuersenkungen eingesetzt, um das Wachstum des Eigenkapitals auf Kosten der Steuerzahler zu unterbinden. Der Schwyzer Kantonsrat sei bis anhin nicht bereit gewesen, dieses Anliegen zu unterstützen.

Anpassungen im Gesundheitsbereich

Die Regierung legt dem Parlament mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes und dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Weiterbildungsfinanzierung zwei Geschäfte aus dem Gesundheitsbereich vor. Ersteres sieht eine Flexibilisierung der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst vor. Die Höhe der Ersatzabgabe soll künftig besser dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Die FDP unterstützt das Geschäft. «Ärzte sowie Zahnärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung sind verpflichtet, sich an einem Notfalldienst zu beteiligen», erklärt FDP-Kantonsrat Roger Züger, Schübelbach. «Wer aus einem wichtigen Grund vom Notfalldienst dispensiert wird, muss eine Ersatzabgabe bezahlen.» Mit der vorliegenden Lösung erhalte der Regierungsrat die Möglichkeit, die Ersatzabgabe bedarfsgerecht anzupassen, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig werde. Zudem bestehe die Möglichkeit, über das Reglement der zuständigen Notfallorganisation individuelle Prozentsätze zu definieren, damit Ärzte und Zahnärzte mit geringem Pensum nicht überproportional belastet würden.

Medizinische Aus- und Weiterbildung sichern

Ebenso unterstützt die FDP den Beitritt zur Vereinbarung über die Weiterbildungsfinanzierung. «Die Aus- und Weiterbildung von Assistenzärzten ist eine grosse und kostenintensive Herausforderung», sagt Züger. Deshalb planen die Kantone eine einheitliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung von Assistenzärzten an den Spitälern. Die Kantone verpflichten sich, den Spitälern auf ihrem Kantonsgebiet für die Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen Pauschalbetrag auszurichten. Gleichzeitig findet unter Berücksichtigung der Bevölkerungsgrösse und der Anzahl Ausbildungsplätze für Assistenzärzte ein finanzieller Ausgleich zwischen den Kantonen statt. «Im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Ärzten ist der Kanton Schwyz auf die grossen Zentrumsspitäler angewiesen, da in den eigenen Spitälern die Möglichkeiten zur Ausbildung begrenzt sind», ruft Züger in Erinnerung. Um die Ausbildung von Assistenzärzten sicherstellen zu können, sei es notwendig, dass der Kanton Schwyz zusätzliche Gelder in den Ausgleichstopf einzahle.

Höhere Entschädigung für Denkmalschutz

Die Motion «Höhere Entschädigung für Denkmalschutz» fordert eine höhere Entschädigung für denkmalgeschützte Bauten. «Tatsächlich stellt die Unterschutzstellung einer Baute für betroffene Liegenschaftseigentümer einen schweren Eingriff in deren Eigentum dar und ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden, wenn es um den Unterhalt oder eine Sanierung geht», räumt FDP-Kantonsrat Urs Rhyner, Schindellegi, ein. Aktuell würden Beiträge aus dem Lotteriefond bezahlt. Der Regierungsrat habe Handlungsbedarf erkannt und entschieden, die Beitragssätze zu erhöhen und zusätzliche Mittel in der Höhe von 800'000 Fr. aus dem Lotteriefonds zu sprechen. «Damit wird das Anliegen der Motion aus Sicht der FDP-Fraktion erfüllt», so Rhyner. Sie folge deshalb der Empfehlung der Regierung und setze sich für Nicht-Erheblicherklärung der Motion ein. Rhyner: «Anstelle von noch höheren Entschädigungen für Eingriffe ins Eigentum sollten besser die Eingriffe selbst auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.»

Gemeinden arbeiten gut zusammen

Das Postulat «Regionale Zusammenarbeit fördern – Gemeinden stärken – Kosten sparen» verlangt von der Regierung, die Zusammenarbeit unter Gemeinden und Bezirken mittels finanziellem Anreizsystem zu verstärken. Die FDP lehnt das Postulat ab, weil finanzielle Anreize durch den Kanton weder notwendig noch zielführend sind. «Die Gemeinden und Bezirke arbeiten heute schon in verschiedenen Aufgabenbereichen gut zusammen», gibt FDP-Kantonsrat Gregor Achermann, Schwyz, zu bedenken. «Dafür können sie bei Bedarf Zweckverbände gründen oder gemeinsame Einrichtungen betreiben.» Die kommunale Zusammenarbeit solle jedoch von sich aus sinnvoll und gewinnbringend sein.

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