FDP befürwortet Vereinfachung des flexiblen Schuleintritts

Die FDP.Die Liberalen äussern sich zur Teilrevision des Volksschulgesetz. Dabei steht die Vereinfachung des flexiblen Schuleintritts im Vordergrund.

FDP-Kantonalpräsidentin und Kantonsrätin Marlene Müller-Diethelm (Wollerau) und FDP-Kantonsrat Roger Züger (Schübelbach) haben sich mit der Teilrevision des Volksschulgesetz auseinandergesetzt. Bilder: pd

«Gerade uns Liberalen ist bewusst, dass alle Kinder verschieden sind und dass ein Kind beim Erreichen der Schulpflicht als noch nicht reif genug wahrgenommen werden kann», sagt FDP-Kantonsrat Roger Züger (Schübelbach). Und in dieser zentralen Frage ist man mit der Teilrevision des Volkschulgesetzes auf dem richtigen Weg, befindet die FDP in ihrer Vernehmlassungs-Antwort.  

Eine logische und vernünftige Sache

Wie die im Bericht vorhandene Statistik sehr gut aufzeigt, haben die Schwyzer Schulkinder beim Schuleintritt den höchsten Altersdurchschnitt und schon jetzt verfügen die Eltern über die Möglichkeit, ihr Kind ein zweites Jahr in den Kindergarten zu schicken oder einen Antrag auf Rückstellung der Schulpflicht zu stellen. «Aus unserer Sicht sind die vorhandenen Werkzeuge der Schulbehörden für die Prüfung des Antrages ausreichend», bestätigt denn auch FDP-Kantonalpräsidentin und Kantonsrätin Marlene Müller-Diethelm (Wollerau). «Somit sind in diesem Punkt keine Änderungen notwendig.» Die Möglichkeit zur Zurückstufung der Schulpflicht ist aus Sicht der FDP ein logische und vernünftige Sache. Wie aber die Beratung der Motion im Kantonsrat zeigte, wird dieses Verfahren aber als zu bürokratisch und in Einzelfällen sogar als «stigmatisierend» wahrgenommen. «Insofern begrüssen wir im Grundsatz eine Vereinfachung, respektive eine Flexibilisierung des Prozesses», sagt Roger Züger weiter. Züger setzt aber auch ein Fragezeichen: «Kinder durchlaufen im Alter von vier bis sechs Jahren sehr grosse Entwicklungsschritte und es ist schwierig zum Zeitpunkt, an dem entschieden werden muss, abzuschätzen, ob das Kind bis zum Schuleintritt die Schulfähigkeit erreicht hat oder nicht.

Unterstützung seitens Fachpersonen

Der Antrag für die Rückstellung muss bereits sieben Monate vor dem Eintritt in den Kindergarten erfolgen. «Daher ist aus unserer Sicht eine Unterstützung der Eltern durch eine Fachperson sinnvoll», ergänzt Marlene Müller-Diethelm. «Eltern sind in der Beurteilung der Reife ihres Kindes oft verunsichert.» In diesem Sinne befürwortet die FDP eine Lösung, die den Eltern eine einfache Rückstellung der Schulpflicht ermöglicht. «Dies nach Absprache mit einer Fachperson und ohne eine explizite Pflicht.» Weiter zeigt die Erfahrung von Lehrpersonen der Primar- und Oberstufe, dass die Gefahr besteht, dass sich eine verzögerte Einschulung gerade bei Kindern mit einem hohen IQ negativ auf die Entwicklung auswirkt. Insbesondere dann, wenn sich die Eltern nicht mit der Möglichkeit befasst haben, dass ihr begabtes Kind auch früher hätte eingeschult werden können. «So besteht die Gefahr, dass ältere und reifere Jugendliche in der Oberstufe schulmüde werden und sich lieber im Berufsleben versuchen möchten», sagt Roger Züger. «Sie sehen gleichaltrige Jugendliche bereits in einer Lehre, was weder für die Motivation noch für den Klassengeist förderlich ist.» Von den zwei Varianten betreffend des gesetzlichen Stichtages ist die FDP klar für Variante eins. «Zum einen ist der Stichtag immer noch der 31. Juli und zum zweiten ist mit dieser Variante, für den Fall, dass ein Kind für ein Jahr in der Schulpflicht zurückgestellt werden soll, eine unbürokratische Möglichkeit für diese Rückstellung gegeben. «Das ist aus unserer Sicht die liberalere und somit auch tauglichere Lösung», sagt Marlene Müller-Diethelm.  

Text: Roger Bürgler