Datenschutz: FDP will Bundesgesetz abwarten

Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz stellen der Regierung für ihren Entwurf einer Teilrevision des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes ein gutes Zeugnis aus. Doch man darf sich auch etwas Zeit lassen.

«Auf Grund der internationalen Vorgaben ist der Spielraum einer Datenschutz-Regulierung im Kanton Schwyz eng», sagt FDP-Kantonsrat Markus Kern (Schwyz) in der Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes. 

Vorpreschen ist nicht nötig

Der Regierungsrat habe hier eine gute Vorlage erarbeitet, schreibt die FDP in ihrer Vernehmlassung. Die Datenschutz-Regulierung im Kanton Schwyz soll aber trotzdem nur soweit gehen, wie nach dem Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, der Schenger Datenschutzrichtlinie, dem Datenschutzübereinkommens des Europarates und der EU-Datenschutz-Grundverordnung unbedingt notwendig ist. «Vor allem soll nicht über die Änderungen im Leitfaden der Konferenz der Kantonsregierungen hinausgegangen werden», sagt Markus Kern. Weiter regt die FDP in ihrer Vernehmlassung an, die Revision des Bundesgesetzes über eine Totalrevision des Datenschutzgesetzes abzuwarten. «Es gibt für uns keine nachvollziehbaren Gründe, warum der Kanton Schwyz hier vorauseilend tätig sein muss.» Im Gegenteil. Allfällige Änderungen im Bundesgesetz könnten auch gleich in der Revision auf kantonaler Stufe übernommen werden. «Das wäre aus unserer Sicht absolut sinnvoll», sagt Markus Kern. 

 

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«Nicht über das Ziel hinausschiessen», fordert FDP-Kantonsrat Markus Kern in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes des Kantons Schwyz. 

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